Kosten

Saal

Benutzungsgebühren für die Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Buchholz, Bückebergstraße 26

gültig ab 01.10.2012


1. Gemeinschaftsraum einschließlich Vorraum, Garderobe, Toiletten und Thekenanlage 60,00€

2. Küche (inklusive Tafelgeschirr) - Die Küche kann einen Tag vor und nach der Veranstaltung genutzt werden, ist aber vor Übergabe an die Gemeinde zu reinigen - 30,00€

3. Kostenersatz für Reinigung
3.a. Gemeinschaftsraum einschl. Vorraum, Garderobe und Toiletten 30,00€
3.b. Die Erstattung der Auslagen zur Reinigung der Tischwäsche, wird nach Rechnungsbeleg der Reinigung, dem Benutzer in Rechnung gestellt

4. Energiekostenpauschale 10,00€

5. Sonderregelungen
5.a. Ortsansässige Vereine, Organisationen oder Gruppen mit überwiegend sozialem oder fürsorgereschem Charakter zahlen für Sitzungen, Versammlungen u.ä. keine Benutzungsentgelte, bei Feiern den Kostenersatz der Reinigung. 30,00€
Dieses gilt auch für die im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen
5.b. Aufschlag für nicht ortsansässige Benutzer 20,00€
5.c. Kaputt gegangene oder abhanden gekommene Gegenstände werden gesondert in Rechnung gestellt

Kegelbahn

6. Benutzungsgebühr für die Kegelbahn hier als PDF zum Download

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Aktuell März 2024

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